Alarmzustände im Massnahmenvollzug!                

Brief an das ASMV Bern
Sehr geehrte Damen und Herren, Reform 91ist  eine Selbsthilfeorganisation für Strafgefangene und Ausgegrenzte, ein Verein nach Artikel 60ff ZGB mit Sitz in Felben-Wellhausen.
Seit Monaten werden wir mit der Problematik des sog. Massnahmenvollzugs konfrontiert. Der Kerngedanke von Art 59 StGB ist von hohem Wert. Er geht davon aus, dass jeder eine Möglichkeit und Chance der Genesung hat und damit die Möglichkeit, gemeinverträglich wieder in Freiheit zu gelangen.
Mit grosser Sorge sehen wir nun aber eine Tendenz, die sich in vielen Schreiben unserer Mitglieder spiegelt, welche diese Bestimmung des Strafrechtes aushöhlt und leer laufen lässt.  
Aus dem Schreiben von ……….., können Sie entnehmen, dass die Therapie „völlig ausgeschöpft“ ist. Ein progressiver Schritt trotz positiven Gutachten wird durch das ASMV total blockiert. Progressive Elemente, die zu einer Wiedereingliederung einer Massnahme nach Artikel 59 StGB miteinbezogen werden müssten, werden durch ein politisches Sicherheitsdenken abgeblockt.
Selbst wenn wir die Schwierigkeit der Vollzugsämter heute nicht unterschätzen und durchaus die Schwierigkeiten anerkennen, in einer öffentlichen Atmosphäre der Angst und der unrealistischen Propagierung eines Strafvollzugs mit null Risiko zu arbeiten, so scheint uns doch umso mehr notwendig, den Art 59 sehr konsequent umzusetzen.
Progressive Massnahmen (Urlaube, Ausgänge) werden nicht nur sehr zurückhaltend gewährt, sondern gänzlich unterdrückt, sei es als Kollektivstrafe als Folge des Ausbruchs des Berner-Inhaftierten aus einer Neuenburger Strafanstalt oder präventiv gegenüber Einzelnen, ohne dass dies begründbar wäre.  Die Politik und ihre Erfordernisse gehen vor Recht, was nicht akzeptabel ist.

So verkommt Art. 59 StGB zu einer lebenslänglichen Verwahrung und dient im besten Falle dazu, "Pseudo-Therapeuten" ein sicheres Einkommen zu gewähren. Das ist nicht der Sinn von Art 59 StGB.

Wir fordern sie deshalb auf, hier Ordnung zu schaffen und den Art. 59 korrekt umzusetzen.

Gerne stehen wir auch für ein Gespräch zur Verfügung, um unsere Vorbringen durch konkrete Fälle zu substantiieren.  Mit diesem Vorgehen verbindet sich die Erkenntnis, dass die Politisierung des Strafvollzuges nicht weiter getrieben werden sollte, wir würden deshalb begrüssen, wenn intern die nötigen Massnahmen eingeleitet werden.

Basler Kommentar zu Art. 59 StGB (Marianne Heer)

Basler Kommentar

 
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