Mitgliedschaft

  1. Die Reform 91 setzt sich dafür ein, dass Missstände im Strafvollzug aufgedeckt und Reformen realisiert werden.

  2. Die Reform 91 publiziert deshalb zwei- bis viermal jährlich den „Schwarzen Peter“, um die konkreten Arbeits- und Schwerpunkte zu dokumentieren.  

  3. Die Reform 91 ist Anlaufstelle für die Sorgen der Inhaftierten, die sie im internen Verhältnis berät. Beraten werden nur Mitglieder, die einen Minimalbetrag pro Jahr von Fr. 80.- bezahlen. Angehörige und Interessenten bezahlen einen Mitgliederbeitrag von Fr. 120.-.

  4. Reisepesen werden den Mitgliedern verrechnet.

    Eingeschriebene Mitglieder werden nach Eingang des Mitgliederbeitrags über das genaue, individuelle Konzept und Vorgehen der Reform 91 orientiert.

    9.11.14  Vorstand der Reform 91

 
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