Wir bitten um Unterstützung  
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde 
Reform 91 – ein Verein nach Artikel 60ff ZGB mit Sitz in Felben-Wellhausen, Kanton Thurgau – ist eine Selbsthilfeorganisation für Strafgefangene und Ausgegrenzte. Der Verein wurde am 30. März 1990 in der Strafanstalt Lenzburg gegründet. 

Wir setzen uns dafür ein, dass Strafvollzug effizient, sinnvoll und so kurz wie nötig dauert. Er soll Gefangene dazu führen, selbstständig und gesetzeskonform ein verantwortliches Leben ausserhalb von Gefängnismauern zu führen. Wir legen also den Fokus auf den Gesichtspunkt, dass Anstalten an ihrer Leistung gemessen werden sollen, gestrauchelte oder kranke Menschen effektiv und rasch wieder auf die richtige Bahn zu bringen bzw. gesund zu machen. 
Am Virulentesten tritt diese Problematik heute bei der Anwendung von Art. 59 StGB auf, der sogenannten kleinen Verwahrung. Die Idee des Gesetzgebers ist gut. Es soll ein kranker Täter therapiert werden mit jährlicher Amtsüberprüfung und nach fünf Jahren mit gerichtlicher Überprüfung, um Missbräuchen den Riegel zu schieben, aber auch um das Publikum vor vorzeitig entlassenen und nicht geheilten, gefährlichen Täter zu schützen. Nur hapert es oft in der Praxis. Da werden Scheintherapien appliziert, Insassen nicht in eine andere Haftform überführt, um ja kein politisches Rückfallrisiko einzugehen. Es fehlt entschieden an einer Effizienz- und Leistungskontrolle der Massnahmenanstalten. Die beste Anstalt wäre jene, deren Massnahmen am kürzesten dauern und die kleinste Rückfallquote verzeichnet. Von einer solchen Kontrolle sind wir weit entfernt. Stattdessen entwickelt sich eine lukrative pseudopsychiatrische Behandlungsindustrie, welche kein Interesse hat an rascher Gesundung ihrer Patienten. Diese Industrie lebt und wuchert bequem auf Kosten des Steuerzahlers. Die Reform 91 verkennt nicht, dass es tüchtige und engagierte Psychologen und Psychiater in den Massnahmenanstalten gibt, leider aber auch zu viele andere. 
Wir setzen uns daher im Einzelfall wie auch allgemein publizistisch dafür ein, dass im Interesse der Sicherheit der Gesellschaft und der Gefangenen, die von der Allgemeinheit für den Strafvollzug und den Massnahmenvollzug gesprochenen Mittel, effizient, erfolgsorientiert und kontrolliert eingesetzt werden.  
Neben den geschilderten Massnahmen, die der allgemeinen Verbesserung der Haftbedingungen dienen soll, setzen wir uns in unserem Verein ganz konkret für Inhaftierte ein, die sich in ihrer Not und Ausweglosigkeit hilfesuchend an uns wenden.  Derzeit betreuen wir 35 Strafgefangene, die sich auf 7 Gefängnisse und Massnahmenanstalten in der ganzen Schweiz verteilen. Wir helfen ihnen aus dem geschilderten Teufelskreis der Therapie herauszufinden oder konfrontieren sie schonungslos, aber einfühlsam, mit ihren charakterlichen Defiziten, auf dass sie diese aufarbeiten können. Als Selbsthilfeorganisation setzen wir auf aktive Mitarbeit der Betroffenen durch ehemalige Gefangene, die wissen von was sie sprechen, welche die Schwierigkeiten der Integration und des Zurückfindens zu einem legalen Leben kennen.    
Unsere Beratungen finden telefonisch oder vor Ort statt für Gefangene oder deren Angehörige, können eine  rein menschliche oder professionell juristische sein.  

Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir uns ausschliesslich aus Mitgliedsbeiträgen von  80.- Fr im Jahr  und Spenden wie auch durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder. 

Gefangene und deren Angehörige sind in der Regel finanziell nicht auf Rosen gebettet, so dass unsere Selbsthilfegruppe auf Spendengelder angewiesen ist, um auch in Zukunft Ausgegrenzte und Gefangenen eine Stimme und damit auch Hoffnung zu geben. Mit ihrer Spende helfen Sie uns, dieses Ziel zu erreichen.  
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Geschäftsleitung Reform 91

Einzahlungen zu Gunsten von:

PC 85-123-0

IBAN CH55 0078 4295 1467 2200 1
Reform 91
Kaiserweg 1
8552 Felben-Wellhausen

 
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