Richtlinien  

  1. Wir sind eine Organisation für Strafgefangene und Ausgegrenzte. Ein Verein nach Artikel 60ff. ZGB.   

  2. Wir verstehen uns als eine Art gewerkschaftliche Organisation. Unsere angeschlossene Arbeitsgruppe arbeitet mit Modellen, die neue Kriminalität verhütet. So mit dem Interaktionstheater "Theatergruppe KORN". In der Arbeitsgruppe haben Einzel- und Gruppengespräche oberste Priorität. 

  3. Strafrechtliche Untersuchungen und Vorbereitung auf Gerichts-Verhandlungen gehören nur bedingt in den Arbeitsbereich unserer Organisation.  

  4. Erst nach Eingang einer schriftlichen Vollmacht des Inhaftierten wird Reform 91 aktiv 
    Aus dem ergibt sich:
    Wir nehmen ‚nur’ Anregungen von Inhaftierten entgegen und beraten in aller erster Linie den Inhaftierten. Die Koordination zwischen den Parteien z.B. dem (Straf) Verteidiger und der Reform 91 sollte gepflegt, d.h. gewährleistet sein! Probleme der Angehörigen/Freunden von Inhaftierten laufen über die angegliederte HAS 
    Reform 91 ist zuständig: für U-Häftlinge und Sicherheitshäftlinge, für Insassen im Freiheitsentzug und Insassen im Massnahmenvollzug.  
    Zusammenfassung: Vertretungen vor gerichtlichen Instanzen ist immer die Sache der bestellten oder amtlichen Verteidiger. Reform 91 ist bereit, notwendige Recherchen für die Verteidigung zu tätigen. Zum Schutz der Inhaftierten werden Einmischungen von aussenstehenden Personen während der Untersuchungshaft/Strafvollzug oder Massnahmenvollzug (junge Erwachsene und erwachsene Delinquenten) nur über den Kontakt Inhaftierter zur Reform 91 getätigt. Probleme von Familienangehörigen, die durch die Inhaftierung eines Familienmitgliedes betroffen sind, werden durch die angegliederte HAS beraten und bearbeitet. Auch hier ist die Koordination von HAS und Reform 91 gegeben. 

    Felben-Wellhausen im November 2014 Geschäftsleitung Reform 91

 
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